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Quelle: Deutscher Feuerwehrverband
GEMA: Weniger zahlen für Musik
Feuerwehren erhalten für Musikveranstaltungen 20 Prozent Rabatt bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs-
Durch einen Gesamtvertrag mit dem Deutschen Feuerwehrverband (Rahmenvertragsnummer 1510080200) gelten für Veranstaltungen mit Musik die günstigeren Vergütungssätze. Wichtig ist jedoch die Anmeldung der Musikaufführungen: Spätestens drei Tage vor jeder Veranstaltung muss diese bei der GEMA schriftlich eingegangen sein. Der Sondertarif gilt bei Anmeldung der Veranstaltung durch die öffentlich-
Den Rahmenvertrag gibt es hier; der neue Tarif ab dem 1. Januar 2011 findet sich hier.